Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren.
Wir unterstützen Sie dabei!
Es existieren eine Reihe von Förderprogrammen von Bund, Länder und der Europäischen Union die in nach Erfüllung der Voraussetzungen von Ihnen in Anspruch genommen oder von uns gerne akzeptiert werden.
Im dynamischen IT-Sektor ist die ständige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter nicht nur eine Investition in ihr Wissen, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Hier bietet das Qualifizierungschancengesetz eine einmalige Gelegenheit, Ihre Belegschaft mit den neuesten Technologien und Methoden vertraut zu machen.
Das Qualifizierungschancengesetz (Förderung über § 82 SGB III) ist die Grundlage für neue Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung. Es ermöglicht der Agentur für Arbeit die Förderung von Weiterbildungen für beschäftigte Arbeitnehmer. Unternehmen profitieren durch die Bezuschussung von Weiterbildungskosten für Mitarbeiter, die als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.
Das Qualifizierungschancengesetz erleichtert es Unternehmen erheblich, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen signifikanten Teil der Kosten für berufliche Weiterbildung - in einigen Fällen bis zu 100%. Das bedeutet, dass Sie Ihre Mitarbeiter ohne große finanzielle Belastung schulen lassen können.
Förderfähig sind Beschäftigte, deren berufliche Aktivitäten durch den technologischen Fortschritt ersetzt werden könnten oder die in anderer Weise von strukturellen Veränderungen in der Arbeitswelt betroffen sind. Dies schließt auch Arbeitnehmer ein, die eine Weiterbildung in einem Berufsfeld mit Fachkräftemangel verfolgen. Nicht förderfähig sind hingegen kurzfristige, ausschließlich auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogene Anpassungsfortbildungen.
Die Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und umfasst sowohl die Weiterbildungskosten als auch das Arbeitsentgelt. Insbesondere für Kleinstunternehmen ist dies besonders vorteilhaft, da sie bis zu 100% der Kosten für Weiterbildungen erstattet bekommen. Zusätzlich kann Ihr Unternehmen während dieser Zeit bis zu 75% Ihres Arbeitsentgelts zurückerhalten. Diese Unterstützung bietet einen doppelten Vorteil: Sie schützt Ihren Arbeitsplatz vor möglichen Kündigungen und ermöglicht Ihnen gleichzeitig den Schritt in eine zukunftsträchtige Branche.
Um förderfähig zu sein, muss ein Kurs von der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein und sollte mehr als 120 Unterrichtseinheiten beinhalten. Außerdem ist es erforderlich, dass der Anbieter der Weiterbildung, wie IT-Seminare.de, ebenfalls AZAV-zertifiziert ist.
Wir laden Sie ein, unser Beratungsteam zu kontaktieren. Gemeinsam gestalten wir eine Weiterbildungsmaßnahme, die den AZAV-Anforderungen entspricht. Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel bei der Agentur für Arbeit dar.
IT-Seminare.de bietet eine Vielzahl an Kursen, die alle aktuellen Trends und Technologien abdecken. Von Cloud Computing bis hin zu Cybersecurity, von Datenanalyse bis zu Softwareentwicklung – unsere Kurse sind praxisorientiert und werden von erfahrenen Dozenten geleitet. Wir verstehen, dass Zeit ein kostbares Gut in Ihrem Unternehmen ist. Deshalb bieten wir flexible Schulungsmodelle an, die sich an den Zeitplan Ihres Teams anpassen lassen.
Durch die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter stärken Sie nicht nur deren individuelle Kompetenzen, sondern erhöhen auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Gut ausgebildete Mitarbeiter können neue Technologien schneller implementieren, effizienter arbeiten und innovative Lösungen entwickeln.
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz als Sprungbrett für die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit den Kursen von IT-Seminare.de investieren Sie nicht nur in die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter, sondern auch in die Innovationskraft und Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Kurse und Fördermöglichkeiten zu erfahren.
Nordrhein-Westfalen bewilligt eine Förderung zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer kann einen Bildungsscheck NRW bekommen?
Wer stellt den Bildungsscheck NRW aus?
Der Bildungsscheck NRW wird von einer zugelassenen Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Dies sind die Industrie- und Handelskammer (IHK), Volkshochschulen und viele mehr. Die für Sie in Frage kommende Beratungsstelle für den Bildungsscheck NRW finden Sie hier. Bei der jeweiligen Beratungsstelle erhalten Sie auf Antrag einen persönlichen Scheck für die geplante Weiterbildungsmaßnahme, welchen Sie gerne bei uns einlösen können.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung beträgt maximal 50% der Teilnahmegebühr, maximal 500 EUR pro Bildungsscheck. Fahrtkosten, Übernachtung und weitere Nebenkosten werden nicht erstattet.