Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Elements GmbH für Schulungen, Workshops, Raummieten für Kunden die nicht Verbraucher sind (Stand 08/2025)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Elements GmbH für Schulungen, Workshops, Raummieten für Kunden die nicht Verbraucher sind (Stand 08/2025)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der New Elements GmbH (im Folgenden „NE“), insbesondere als Betreiberin der Portale IT-Schulungen.com, IT-Seminare.de, Qualiero.com, eSphere.de, educatia.de, im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Buchungen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit Abgabe einer Buchung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und nicht als Verbraucher handelt. NE ist berechtigt, Verträge zu stornieren, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Kunde Verbraucher ist.
Die Vorschriften des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 und Satz 2 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) finden keine Anwendung.
Anfragen insbesondere über die von NE betriebenen Portale stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern werden als sogenannte invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) behandelt. Entsprechend wird die NE bei Interesse dem Anfragenden ein verbindliches Angebot zusenden. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent dieses Angebot innerhalb der dort gesetzten Frist in Textform (z.B. per Fax oder E-Mail) annimmt. Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 5 Tage vor dem Testtermin vorliegen.
2.1 Buchung per Anfrage und Angebot
Anfragen – insbesondere über die von NE betriebenen Portale oder per E-Mail – stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
NE übermittelt bei Interesse ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin gesetzten Frist in Textform (z. B. E-Mail oder Fax) annimmt.
2.2 Buchung über Online-Formular (Direktbuchung)
Bei einer Buchung über die von NE betriebenen Websites kommt der Vertrag unmittelbar mit Betätigung des Buchungsbuttons „zahlungspflichtig buchen“ und der anschließenden automatisierten Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
Vor Absenden der Buchung werden dem Kunden alle wesentlichen Vertragsinformationen (Seminarbezeichnung, Leistungsumfang, Termin, Preis, Stornierungsbedingungen) in einer Bestellübersicht angezeigt.
2.3 Allgemeines
Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 5 Kalendertage vor dem Testtermin vorliegen.
Alle vertraglichen Mitteilungen, Rechnungen und Bestätigungen dürfen von NE elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
NE bietet offene Seminare sowie Einzel- und Firmenschulungen in eigenen Räumen oder in mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.
3.1 Offene Seminare
Offene Seminare sind grundsätzlich teilnehmeroffene Veranstaltungen, die von NE öffentlich beworben werden. Eine Mindest- und/oder Höchstteilnehmerzahl kann angegeben werden.
Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem im Rahmen einer Anfrage oder Buchung übermittelten konkreten Angebot ist ausschließlich der Inhalt des individuellen Angebots bzw. der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Firmenschulungen und Einzeltrainings
Die Leistungsdetails werden einzelvertraglich festgelegt.
Bei Schulungen in den Räumen des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur bereit, insbesondere Seminarräume incl. notwendiger Ausstattung, technische Ausstattung, installierte Software und Hardware sowie erforderliche Zugriffsrechte.
NE stellt auf Wunsch rechtzeitig vor Seminarbeginn eine Liste der notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung.
3.3 Verpflegung
Gesondert vereinbarte Bewirtungspauschalen beinhalten in der Regel Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck sowie ein warmes Mittagessen.
3.4 Teilnehmerzertifikat
Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.
3.5 Reise und Unterkunft
An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie die Buchung von Übernachtungen erfolgen in der Verantwortung des Kunden.
4.1 Form
Stornierungen müssen in Textform bei NE eingehen.
4.2 Beginn der Stornofrist
Die Stornofristen beginnen:
4.3 Offenen Seminare
Verträge zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) storniert werden.
Stornierungen, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 7 Kalendertage vor Seminarbeginn eingehen, werden mit 50 % des Seminarpreises berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % des Seminarpreises berechnet.
NE akzeptiert jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
4.4 Firmenschulungen und Individualangebote
Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis zu 21 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei in Textform storniert werden.
Stornierungen, die danach, jedoch spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des ersten Seminars eingehen, werden mit 50 % des Auftragswertes berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % des Auftragswertes berechnet.
Der Auftragswert umfasst alle im Angebot oder der Buchung vom Kunden bestätigten Seminare.
4.5 Komplettangebote
Bei Stornierung eines Komplettangebotes (gleichzeitige Buchung mehrerer Seminare) gelten die Stornofristen gemäß Ziff. 4.3 bzw. 4.4 mit folgender Maßgabe:
Die Fristen beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Seminars.
Werden Seminare im Rahmen eines Pakets zu unterschiedlichen Beginnzeitpunkten gebucht, fällt eine Vergütung nur für das jeweils terminlich erste Seminar an, für das die Stornofrist nicht eingehalten wurde.
Ist aufgrund der vorstehenden Regelungen ein Teil des Auftragswertes zu zahlen, entfällt die Rabattierung für das gesamte Paket. In diesem Fall ist neben der anteiligen Vergütung des bzw. der betroffenen, nicht fristgerecht stornierten Seminare der im Angebot oder in der Buchung ausgewiesene Rabatt als Entschädigung für den Mehraufwand der Paketerstellung und -abwicklung zusätzlich zu zahlen.
4.6 Raumvermietung
Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) bei NE eingehen.
Bei späteren Stornierungen oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht genutzt wird, werden 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
4.7 Nachweis geringeren Schadens
Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.8 Rücktritt durch NE
NE behält sich im Falle höherer Gewalt den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend, Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, erhebliche Störungen öffentlicher Verkehrsmittel oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung des Seminars unzumutbar machen.
Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Nichterreichen der im Angebot oder in der Buchung genannten Mindestteilnehmerzahl oder bei unverschuldetem Ausfall des Referenten (z. B. Krankheit, Unfall) oder Ereignissen, die eine rechtzeitige Anreise erheblich verhindern, sofern bei der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Das Rücktrittsrecht bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann nur bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden; in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden unverzüglich erstattet, sofern kein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7 – ausgeschlossen.
Die Rücktrittserklärung erfolgt in Textform an eine vom Kunden angegebene Kontaktadresse.
4.9 Sonderkonditionen
Hat NE Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannte Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
4.10 Durchführungssicherheit
„Durchführungssicherheit“ bedeutet, dass entsprechend gekennzeichnete Seminare mit hoher Wahrscheinlichkeit wie angeboten stattfinden.
5.1 NE räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, dauerhaftes, unwiderrufliches und nicht übertragbares Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch begleitende Hilfsmittel wie elektronische Präsentationsdateien sowie zur Schulung verwendete Muster. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelvertrag.
6.1 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Gerät der Kunde in Verzug, werden eingehende Zahlungen zunächst auf bestehende Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste offene Forderung angerechnet.
6.3 Eine nicht von NE zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
7.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von NE, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe Ziffer 4.7 Rücktrittsrecht). NE haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). NE kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
7.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet NE nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber NE einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen wird NE zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann NE auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch 7.7). Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.
7.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet werden darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:
7.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur insoweit zulässig, wie sie zur Beseitigung oder Minderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung erforderlich ist.
7.5 Teilnehmer dürfen keine eigenen Daten und Programme auf die von NE bereitgestellten Schulungsumgebungen (Rechner oder softwarebasierte Systeme) aufspielen.
Verursacht der Teilnehmer durch Zuwiderhandlung einen Schaden, behält sich NE die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
7.6 Der Kunde gewährleistet bei einer Schulung in seinen Räumlichkeiten und/oder mit von ihm bereitgestellter Schulungsumgebung, dass diese weder seine Produktivsysteme noch seinen Betrieb beeinflussen insb. stören. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Kunde gewährleistet, dass die Schulung nicht auf Produktivsysteme stattfindet. Ebenso weist er die Seminarteilnehmer darauf hin, dass die in der Schulung verwendeten Daten oder Datenträger nicht von den Teilnehmern in Produktivsysteme eingespielt werden, ohne Prüfung durch die zuständigen Abteilungen des Kunden.
7.7 Nutzung von Hersteller-Services und -Materialien
Soweit im Rahmen der Schulung digitale Unterlagen, Schulungsumgebungen („Labs“), Prüfungs- oder Zertifizierungsportale, Badges oder sonstige Services von Drittanbietern (z. B. AWS, Linux Foundation, Microsoft, VMware) eingesetzt werden, erbringt NE insoweit lediglich eine Vermittlungs- oder Zugangsdienstleistung. NE übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Leistungen. Für Mängel oder Ausfälle solcher Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Drittanbieter. Ein Ausfall dieser Drittleistungen berechtigt nicht zur Minderung der von NE geschuldeten Vergütung, sofern NE ihre eigenen vertraglichen Leistungen wie vereinbart erbracht hat.
7.8 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von New Elements ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).Den Einwand des Mitverschuldens behält sich NE vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
7.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Für die Durchführung und Organisation von Schulungen – einschließlich Online-Schulungen, digitaler Schulungsunterlagen, Schulungsumgebungen („LABs“), Prüfungen, Zertifizierungen, Badges und vergleichbarer Leistungen – können personenbezogene Daten der Teilnehmer (z. B. Name, E-Mail-Adresse) verarbeitet und – soweit für die Leistungserbringung erforderlich – an Dritte weitergegeben werden. Dies kann auch eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern außerhalb der EU/EWR beinhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung und zu möglichen Drittlandübermittlungen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter www.it-schulungen.com/datenschutz.html.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige, die dem wirtschaftlich Gewollten rechtlich am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von NE. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. NE ist berechtigt, auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.